Arbeitszeiterfassung

Am 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Mitgliedsstaaten aufgefordert ihre nationalen Arbeitszeitgesetze anzupassen. Ohne ein System, das die tägliche Arbeitszeit misst, sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ihre Rechte durchzusetzen, so der EuGH.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Im Prinzip noch nichts. Denn nun ist zuerst der Gesetzgeber gefordert zu definieren, wie dieses System auszusehen hat. Dies muss nicht zwangsläufig ein elektronisches Zeiterfassungssystem sein, doch wird es die einfachste Möglichkeit sein den Rechten der Arbeitnehmer nachzukommen.

Das Urteil soll die Rechte der Arbeitnehmer stärken. Allerdings wird es von Vertretern der Arbeitgeber als Rückschritt kritisiert, da die flexible Regelung der Vertrauensarbeitszeit vor dem Aus stehen könnte. Die Argumentation und Gründe, dass eine Überwachung der Anwesenheiten mit einer Zeiterfassung nur unnötige Kosten und Verwaltungsoverhead erzeugt, kann ich persönlich nicht ganz teilen.

„Eine Zeiterfassung bedeutet doch nur weiterer Aufwand für mich, wofür ich keine Zeit habe!“

Von Geschäftsführern mit Angestellten wird häufig für die Vertrauensarbeitszeit aus dem einfachen Grund entschieden, möglichst jede Minute dem Kerngeschäft widmen zu können. Auch wenn mit einer Vertrauensarbeitszeit gerne die komplette Verantwortung an den Arbeitnehmer abgegeben wird, wird dabei vergessen, dass Mehrstunden dennoch vom Arbeitgeber zu dokumentieren sind! Hierein fallen auch Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Haben Sie auf dies bis heute verzichtet haben, sollten Sie schleunigst handeln, um im Falle eines Rechtsstreits die erforderlichen Beweise liefern zu können und rechtskonform zu sein.

Eine automatisierte Zeiterfassung nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Es entfällt eine manuelle Dokumentation, Verwaltung und Berechnungen von Zeiten. Das schließt auch Rechenfehler somit aus. Zeitgleich werden auch Urlaubspläne inklusive der Genehmigungen auf Wunsch mitverwaltet. Je mehr Mitarbeiter Sie haben, desto spürbarer werden Sie entlastet und haben mehr Zeit für die wichtigen Dinge in Ihrem Betrieb!

„Was würde mich eine Zeiterfassung kosten?“

Dies kann pauschal nicht beantwortet werden, da Hersteller die Preise nach Unternehmensgröße (oder genauer nach Anzahl der Benutzer) staffeln. Was meiner Meinung jedoch auch nur fair ist. Ein Kleinbetrieb hat weniger auf der „hohen Kante“ als ein etabliertes Großunternehmen.

Des Weiteren hängt es stark am Leistungsumfang der Software ab: je nachdem ob Sie eine reine Zeiterfassung oder zusätzlich eine Methode zur einfachen Erstellung eines Dienstplans benötigen. Von manchen Herstellern werden Tür-Zugangskontrollen als optionales Modul mit angeboten. Eine Urlaubsplanung bzw. deren Antragswesen können ebenfalls bei Erforderlichkeit hinzugebucht werden.

Eine Philosophiefrage ist allerdings (sofern es die Wahl gibt), ob Sie ein Cloud-Service in Anspruch nehmen wollen und während der Nutzungsdauer monatlich eine kleine Mietgebühr bezahlen. Gegenüber steht die Variante, die Software einmalig zu kaufen und diese direkt auf Ihrem Server im Unternehmen zu installieren.

Weitere Entscheidung wäre, ob Sie Terminals für Ihren Standort benötigen oder flexibel mit Smartphones sein müssen, was jedoch zusätzliche Kosten mit sich bringt.

Egal für welche Variante und Kombination Sie sich entscheiden: Ja, die Software und Einrichtung (Dienstleistung) wird etwas Geld kosten!
ABER auf alle Fälle amortisieren sich diese Ausgaben schnell wieder.

Welche Zeiterfassung ist die richtige für mich?

Wie bereits im obigen Absatz beschrieben, hängt dies immer von den persönlichen Bedürfnissen und Erwartungen ab! Sind Sie noch unsicher?
Lassen Sie sich ausführlich von uns beraten! Ein eigeninitiativer Fehlkauf ärgert Sie wohl viel mehr.

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